Ethikkodex
Mitteilung von John Chen zur Erklärung von Sybase zu Werten und geschäftlicher Ethik
Einer der Wettbewerbsvorteile von Sybase war stets die anerkannte Tatsache, dass wir ein ausgesprochen ethisches Unternehmen mit Integrität sind. Da Sybase in der Branche eine führende Stellung einnimmt, möchten wir dafür sorgen, dass wir weiterhin den Grundprinzipien Fairness, Ehrlichkeit und gesunder Menschenverstand verpflichtet bleiben, die das Fundament der Philosophie, der Werte und der Standards des Unternehmens darstellen. Eine feste geschäftliche Ethik sollte für alle Beziehungen zu Mitarbeitern, Kunden, Partnern, Wettbewerbern, Zulieferern und Kollegen die Grundlage bilden. Handlungen, die diesen Standards nicht in vollem Umfang entsprechen oder auch nur den Anschein haben, können unsere geschäftliche Integrität, unsere Qualitätsstandards und schließlich auch unseren Erfolg als Unternehmen untergraben.
Da wir alle die Verantwortung haben, diese Werte und geschäftliche Ethik zu erhalten, nehmen Sie sich bitte einige Minuten Zeit, um die Erklärung von Sybase zu Werten und geschäftlicher Ethik, die auf den folgenden Seiten zusammengefasst ist, sorgfältig zu lesen. Hierdurch soll ein kurzer Überblick über die wichtigsten Prinzipien ermöglicht werden, die dem Kodex des Unternehmens zur geschäftlichen Ethik zugrunde liegen. Viele dieser Leitlinien werden detaillierter in den Personalrichtlinien und verfahren erläutert, die in der Personalsite auf Syberspase eingesehen werden kann.
Jeglicher Verstoß gegen diese Richtlinie zieht sofortige Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung nach sich. Durch Zusammenarbeit und weitere Beachtung der hohen Standards, die Sybase in dieser Erklärung zu Werten und geschäftlicher Ethik zum Ausdruck gebracht hat, sowie die gelebten Prinzipien Fairness, Vernunft und Ehrlichkeit können wir mit unserer Verpflichtung für die Integrität in all unseren Handlungen im 21. Jahrhundert Erfolg haben.
John S. Chen
Chairman, CEO und President
Erklärung zu Werten und geschäftlicher Ethik
Einleitung
Diese kurze Zusammenfassung ist offensichtlich nicht dazu gedacht, jeden Einzelfall abzudecken, bei dem wir dazu aufgerufen sind, eine vernünftige geschäftliche Ethik zu beachten und zu praktizieren. Sie soll uns jedoch daran erinnern, dass wir, wenn wir alle versuchen, bei unserem Alltagsgeschäft nach grundlegenden ethischen Prinzipien zu leben und diese zu beachten, ein Umfeld gegenseitigen Vertrauens und Respekts schaffen und weiter auf unserer weltweit anerkannten Integrität aufbauen werden, die die Grundlage des Unternehmens bildet.
Sybase ist der festen Überzeugung, dass vertrauensvolle, langfristige Beziehungen durch Ehrlichkeit, Offenheit und Fairness geschaffen werden. Alle Aspekte unseres Geschäfts müssen auf den höchsten ethischen Standards beruhen. Da unsere Mitarbeiter der Schlüssel für unseren Erfolg und wir alle Teil des Unternehmensteams sind, müssen wir alle Verantwortung für unsere eigenen Handlungen und unser Verhalten übernehmen. Da darüber hinaus Vorgesetzte für Handlungsanweisungen an andere und als Vorbilder für andere Mitarbeiter verantwortlich sind, müssen sie mit dieser Erklärung zu Werten und geschäftlicher Ethik und deren Gültigkeit für sie und ihre Untergebenen vertraut sein. Es ist zu beachten, dass niemand das Recht hat, einen anderen Mitarbeiter anzuweisen oder dahingehend zu beeinflussen, dass dieser diesen Verhaltenskodex verletzt. Jeglicher Versuch in dieser Richtung kann sofortige Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Da ein gutes Urteilsvermögen eine wesentliche Grundlage für alles ist, was Sybase als Unternehmen tut, kann das Verständnis für unsere ethischen und rechtlichen Parameter dieses Urteilsvermögen nur stärken. Da wir ein weltweit operierendes Unternehmen sind, haben wir die Verantwortung, uns an allen Standorten, an denen wir geschäftlich tätig sind, an die geltenden Gesetze und Bestimmungen zu halten. In Fällen, in denen das Recht nicht eindeutig ist, ist es erforderlich, gutes Urteilsvermögen walten zu lassen, den Geist des Gesetzes zu respektieren und den Prinzipien Ehrlichkeit, Integrität und gesunder Menschenverstand zu folgen. In Fällen, in denen das Recht des jeweiligen Landes mit der Erklärung von Sybase zu Werten und geschäftlicher Ethik im Widerspruch steht, hat das Recht des jeweiligen Landes Vorrang.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie diese Prinzipien Sie betreffen, oder wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt etwas beobachten, bei dem es sich Ihrer Meinung nach um unangemessene, unethische oder ungesetzliche Zustände handelt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten, den Personalleiter Ihrer Geschäftseinheit/funktionellen Organisation oder die Rechtsabteilung, wenn nicht anders angegeben.
Arbeitsumfeld
Sybase respektiert und schätzt die Verschiedenartigkeit seiner Mitarbeiter. Daher setzt sich das Unternehmen dauerhaft dafür ein, aus ethischen Gründen ein Arbeitsumfeld zu fördern, in dem persönliche Unterschiede respektiert werden und das frei von Diskriminierung und Belästigung ist. Dieses Prinzip gilt für Einstellungen und Vorstellungsgespräche sowie alle Aspekte unseres Arbeitsumfelds. Durch eine respektvolle, kreative und positive Atmosphäre, in der Mitarbeiter erfolgreich und leistungsfähig sein können, kann Sybase die besten verfügbaren Kandidaten anwerben, motivieren und halten.
Sybase setzt sich für ein Arbeitsumfeld ohne Diskriminierung und Belästigung aufgrund von Alter, Abstammung, Hautfarbe, Familienstand, Gesundheitszustand, geistiger Behinderung, körperlicher Behinderung (einschließlich mit HIV infizierter Personen oder Personen mit AIDS), Nationalität, Rasse, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder Veteranenstatus ein.
Es ist Absicht des Unternehmens, eine Atmosphäre ohne Belästigung zu schaffen, die Spannungen bzw. ein einschüchterndes, aggressives oder feindliches Arbeitsumfeld hervorruft. Verhalten, das derartige Bedingungen verursacht, verletzt den Kodex von Sybase für geschäftliches Verhalten. Beleidigende oder aggressive Handlungen jeglicher Art, einschließlich unerwünschter Bitten um sexuelle Gefälligkeiten, sexuelle Avancen und Gespräche mit sexuellen Kommentaren werden als Belästigung angesehen, die die Arbeitsleistung beeinträchtigt oder stört oder ein einschüchterndes, feindliches oder anderweitig aggressives Umfeld schafft. Jedem Mitarbeiter, der einer derartigen Belästigung ausgesetzt ist, wird empfohlen, den Vorfall ohne Angst vor Repressalien an den Vorgesetzten, den Vorgesetzten auf nächsthöherer Ebene, den Vice President der Organisation, den Personalleiter oder den Vice President bei Worldwide Human Resources zu melden. Alle Vorfälle werden sofort untersucht, und es werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen.
Verhaltensnormen
Es wird von allen Mitarbeitern erwartet, zum Erfolg von Sybase beizutragen, indem sie ihre Arbeit wie erforderlich durchführen und sich im Einklang mit der Geschäftsphilosophie, den Werten und den Standards des geschäftlichen Verhaltens professionell verhalten. Die Ehrlichkeit und Integrität der Mitarbeiter sind für ethische Geschäftspraktiken wesentlich. Die Mitarbeiter müssen alle Berichte, einschließlich Ausgabenberichte, Zeiterfassungskarten und Vertriebsberichte, genau und wahrheitsgemäß erstellen. Darüber hinaus ist es entscheidend, falsche Angaben oder unehrliche Aussagen gegenüber Personen innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu vermeiden.
Die folgende unvollständige Liste enthält inakzeptables Verhalten, das als dem Interesse des Unternehmens abträglich angesehen wird und sofortige Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen kann.
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Verletzung des Unternehmensmanagement-Genehmigungsverfahrens (Corporate Management Approval Process, MAP)
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Verletzung des Geheimhaltungs- und Erfindungsabtretungsvertrages für Mitarbeiter |
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Fälschung von Fakten oder Unternehmensunterlagen |
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Unethisches, unmoralisches, unanständiges oder illegales Verhalten |
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Belästigung (insbesondere sexuelle Belästigung, Gewaltanwendung oder sonstiges ausfallendes Verhalten, das zu einem einschüchternden, feindlichen oder aggressiven Arbeitsumfeld führt) |
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Diskriminierung gegenüber einem Mitarbeiter oder Bewerber aufgrund von Rasse, Religion, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Veteranenstatus oder Familienstand. |
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Mutwillige Zerstörung von Eigentum des Unternehmens oder anderer Mitarbeiter |
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Mutwillige Arbeitsunterbrechung oder verlangsamung |
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Diebstahl, Unterschlagung oder unbefugte Privatnutzung von Eigentum des Unternehmens oder anderer |
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Gehorsamsverweigerung/Weigerung, berechtigten Anweisungen eines Vorgesetzten zu entsprechen, oder mutwilliges Untergraben der Autorität eines Vorgesetzten |
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Waffen, illegale Substanzen oder sonstige verbotene Güter auf Unternehmensgelände bringen oder diese besitzen bzw., im Falle von illegalen Substanzen, unter deren Einfluss stehen |
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Jegliche Handlung, die Geschäft oder Image des Unternehmens in negativer oder schädlicher Art ernsthaft beeinträchtigt |
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Jegliches Verhalten, das eine ernste Bedrohung für Gesundheit oder Sicherheit von Mitarbeitern oder für Unternehmensabläufe darstellt |
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Häufige Abwesenheit oder missbräuchliche Krankmeldung |
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Glücksspiele während der Arbeitszeit oder auf Unternehmensgelände |
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Alkoholische Getränke auf Unternehmensgelände konsumieren bzw. dort unter deren Einfluss stehen |
Missbrauch von Sybase-Eigentum, einschließlich Ausrüstung, Material, E-Mail, Intranet sowie Computer- und Voicemail-Systeme des Unternehmens, kann unethisches Verhalten darstellen. Diese Arbeitsmittel und Ressourcen sollen die Mitarbeiter dabei unterstützen, für das Unternehmen legitime Geschäfte durchzuführen, und jegliche anderweitige Nutzung derartigen Eigentums ist untersagt.
Zusätzlich zu den oben untersagten Handlungen ist jegliches im Folgenden beschriebene Verhalten eines Mitarbeiters, einschließlich des Chief Executive Officers ("CEO"), Chief Financial Officers ("CFO") oder Corporate Controllers ("Controller"), umgehend dem Vice President and General Counsel ("VP&GC") zu melden. Wenn der VP&GC beschuldigt wird, an dem Verhalten beteiligt zu sein, ist der Bericht an den CEO zu übermitteln, außer wenn der CEO beschuldigt wird, an derartigem Verhalten beteiligt zu sein; in diesem Fall ist der Bericht an den Chairman of the Audit Committee of the Board of Directors ("Audit Committee Chairman") zu übermitteln.
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Eine Verletzung der Umsatzerfassungsrichtlinien und verfahren des Unternehmens oder jeglicher anderer Unternehmensrichtlinien oder verfahren, die für eine vollständige, angemessene, präzise, pünktliche und verständliche Offenlegung von Unternehmensinformationen sorgen sollen, wie sie von der Securities and Exchange Commission, der New York Stock Exchange oder geltendem Recht oder behördlichen Bestimmungen verlangt werden. |
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Nichterfüllung der Pflicht, der zuständigen Person bzw. den zuständigen Personen innerhalb des Unternehmens vollständig, angemessen, präzise, verständlich und pünktlich sämtliche Informationen zukommen zu lassen, die sich auf Geschäft, Abläufe oder finanzielle Situation des Unternehmens beziehen und die möglicherweise entsprechend geltendem Recht oder behördlichen Bestimmungen der Securities and Exchange Commission, der New York Stock Exchange oder anderen Stellen berichtet oder offengelegt werden müssen. |
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Fälschliche Darstellung, Verschweigen, Verfälschung oder Vernichtung jeglicher Dokumente oder sonstiger Informationen, die sich auf Geschäft, Abläufe oder finanzielle Situation des Unternehmens beziehen und die möglicherweise entsprechend geltendem Recht oder behördlichen Bestimmungen der Securities and Exchange Commission, der New York Stock Exchange oder anderen Stellen berichtet oder offengelegt werden müssen oder zur Vorbereitung von Dokumenten verwendet werden müssen, die den entsprechenden Stellen berichtet oder offengelegt werden müssen. |
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Jegliche sonstige Handlung oder jegliches sonstiges Verhalten, die bewirken könnten, dass das Unternehmen oder einer seiner leitenden Mitarbeiter oder Direktoren geltendes Recht oder geltende behördliche Bestimmungen hinsichtlich erforderlicher vollständiger, angemessener, präziser, pünktlicher und verständlicher Offenlegung von Informationen an Dritte verletzt. |
Interessenkonflikte
Ein Interessenkonflikt besteht im Allgemeinen bei jeglicher Handlung, die mit den besten Geschäftsinteressen von Sybase im Widerspruch steht oder diesen Anschein erweckt. Interessenkonflikte liegen u. a. bei folgenden Beispielen vor. Genauere Angaben finden Sie in der Personalrichtlinie zu Interessenkonflikten. Jeglicher tatsächliche oder scheinbare Interessenkonflikt unter Verletzung der vorliegenden Erklärung zu Werten und geschäftlicher Ethik oder der Richtlinie des Unternehmens zu Interessenkonflikten, die mit dem CEO, CFO oder Controller in Verbindung steht, ist umgehend dem VP&GC zu melden. Wenn der VP&GC beschuldigt wird, an diesem Verhalten beteiligt zu sein, ist der Bericht direkt an den CEO zu übermitteln, außer wenn der CEO beschuldigt wird, beteiligt oder verwickelt zu sein; in diesem Fall ist der Bericht direkt an den Audit Committee Chairman zu übermitteln.
Mitarbeiter sind nicht befugt, direkt oder indirekt für einen Wettbewerber zu arbeiten oder diesen zu beraten oder sich an Aktivitäten zu beteiligen, die mit Geschäftsinteressen von Sybase im Wettbewerb stehen (einschließlich Arbeit für einen Sybase-Zulieferer). Es ist unter keinen Umständen akzeptabel, wenn ein Mitarbeiter die Sybase-Kundenliste oder Kontakte nutzt, um eigene Waren und Dienstleistungen oder solche von Dritten zu vermarkten, auch wenn diese nicht mit Sybase-Produkten oder Dienstleistungen im Wettbewerb stehen.
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Mitarbeiter müssen vermeiden, ein wesentliches finanzielles Interesse an einem Unternehmen zu haben, bei dem dieses Interesse möglicherweise in einem Konflikt zu geschäftlichen Belangen von Sybase steht. |
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Mitarbeiter sind nur im Rahmen der unten genannten Parameter berechtigt, Geschenke zu machen oder anzunehmen und/oder Vorzugsbehandlung zu gewähren oder anzunehmen. Bestechung und Schmiergeld sind von Sybase jedoch unter keinerlei Umständen gestattet. Die Annahme oder Vergabe von Geld (unabhängig vom Betrag) ist nie zulässig. Anhand der folgenden Richtlinien ist zu bestimmen, was von Sybase in diesem Bereich als angemessen betrachtet wird und was nicht: |
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Persönliche Geschenke oder Vorzugsbehandlung, die ausdrücklich oder stillschweigend an die Bedingung geknüpft sind, als Gegenleistung für das Geschenk bzw. die Vorzugsbehandlung geschäftliche Aufträge zu erhalten, sind unter keinen Umständen gestattet. Kein Mitarbeiter oder leitender Angestellter von Sybase ist berechtigt, von Vertragspartnern, Untervertragspartnern, Beratern, Zulieferern, Lieferanten, Wettbewerbern oder Verbrauchern Bestechungsgelder anzunehmen oder an diese zu geben. |
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Unter der Voraussetzung, dass sie 1. mit Geschäftspraktiken von Sybase im Einklang stehen, 2. geltendes Recht nicht verletzen und 3. ein öffentliches Bekanntwerden Sybase nicht in Verlegenheit bringen würde, dürfen die folgenden Geschenke oder Vorzugsbehandlungen von Sybase-Mitarbeitern angenommen oder vergeben werden: |
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Verköstigung oder Unterhaltung im vernünftigen Rahmen, solange die Kriterien oben erfüllt sind |
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Unterkunft oder Reisekosten, solange die Kriterien oben erfüllt sind und diese Kosten von einem ELT-Mitglied genehmigt sowie von Sybase-Mitarbeitern koordiniert wurden und mit den Reiserichtlinien von Sybase im Einklang stehen |
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Von einem Sybase-Mitarbeiter erhaltene oder von Dritten an Sybase gezahlte Vortragshonorare oder sonstige Honorare, solange die Kriterien oben erfüllt sind und diese Honorare von einem ELT-Mitglied (bei einem Betrag von mehr als 500 US-Dollar auch vom CEO) genehmigt wurden |
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Geschenke in Form von Ausrüstung, Waren, Dienstleistungen, Zuwendungen (außer Geld), Vorteilen, Rabatten und Sonstigem müssen den Kriterien oben entsprechen UND sind folgendermaßen zu genehmigen: |
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Wert pro dritter Partei pro Kalenderjahr entspricht höchstens 100 US-Dollar – Genehmigung eines Vorgesetzten des Mitarbeiters auf Director-Ebene erforderlich |
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Wert pro dritter Partei pro Kalenderjahr übersteigt 100 US-Dollar, entspricht jedoch höchstens 200 US-Dollar – Genehmigung eines Vorgesetzten des Mitarbeiters auf Ebene des Country Managers oder Senior Directors erforderlich |
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Wert pro dritter Partei pro Kalenderjahr übersteigt 200 US-Dollar, entspricht jedoch höchstens 400 US-Dollar – Genehmigung eines ELT-Mitglieds erforderlich |
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Wert pro dritter Partei pro Kalenderjahr übersteigt 400 US-Dollar – Genehmigung des CEO erforderlich |
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HINWEIS: Vom Sybase Marketing Department zur Ausgabe an Kunden, Zulieferer und andere Dritte verteilte Werbe- und sonstige Geschenke dürfen unter der Voraussetzung, dass die Einkaufsanfragen für diese Werbe- und sonstigen Geschenke über das Sybase-Management-Genehmigungsverfahrens (MAP) genehmigt wurden, unabhängig vom Wert des Geschenks ohne die oben genannte Genehmigungspflicht ausgegeben werden. |
Sybase ist berechtigt, angemessene kostenlose Produkte und Dienstleistungen zu erhalten und zu bewerten. Das Unternehmen ist auch berechtigt, als Geschenk Ausrüstung an ein Unternehmen oder eine Organisation zu vergeben, vorausgesetzt, dass das Geschenk von einem Sybase-ELT-Mitglied genehmigt wurde, offen unter vollem Wissen des Unternehmens bzw. der Organisation vergeben wird und mit geltendem Recht im Einklang steht (siehe auch die Richtlinie zu gemeinnützigen Schenkungen).
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Unter seltenen Umständen ist in einigen Ländern aufgrund örtlicher Gepflogenheiten im Rahmen einer geschäftlichen Beziehung eventuell der Austausch von Geschenken mit mehr als nominellem Wert erforderlich. In derartigen Fällen dürfen Geschenke nur gemacht oder erhalten werden, wenn sie von einem Sybase-ELT-Mitglied oder dem Chairman, CEO und President von Sybase genehmigten schriftlichen Richtlinien entsprechen. Derartige Geschenke dürfen nur im Namen von Sybase (und keiner Einzelperson) angenommen werden. In allen Fällen ist der Austausch von Geschenken so durchzuführen, dass kein Anschein eines ungebührlichen Verhaltens erweckt wird. |
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Mitarbeiter müssen es im Allgemeinen vermeiden, Sybase-Geschäfte mit Familienmitgliedern oder anderen mit ihnen in wichtiger Beziehung stehenden Personen durchzuführen oder eine geschäftliche Handlung vorzunehmen, die einem Familienmitglied oder einer mit ihnen in wichtiger Beziehung stehenden Personen zu Gute kommt. Wenn ein Sybase-Mitarbeiter beispielsweise für den Einkauf bei Sybase verantwortlich zeichnet, sollte er es vermeiden, Geschäfte mit einem Anbieter durchzuführen, bei dem ein direktes Familienmitglied oder eine mit ihm in wichtiger Beziehung stehende Person beschäftigt ist. Gleichermaßen sollten Mitarbeiter auch sensibel für eine potenzielle Gefährdung vertraulicher Informationen von Sybase und den Anschein von Voreingenommenheit sein, der aufkommen kann, wenn Familienmitglieder oder andere dem Mitarbeiter nahestehende Personen für Wettbewerber von Sybase arbeiten. |
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Sybase erwartet, dass Mitarbeiter ihrer Arbeit ihre volle Aufmerksamkeit widmen, und rät daher von einem zusätzlichen Beschäftigungsverhältnis außerhalb von Sybase ab. Kein Sybase-Mitarbeiter, ob voll- oder teilzeitbeschäftigt, ist berechtigt, unter irgendwelchen Umständen außerhalb des Unternehmens für einen tatsächlichen oder potenziellen Kunden, Wettbewerber oder Anbieter Arbeit oder Dienstleistungen zu erbringen. Ein Mitarbeiter darf mit schriftlicher Erlaubnis eines ELT-Mitglieds und des Vice President bei Worldwide Human Resources an außerunternehmerischen Handlungen bei Unternehmen teilnehmen, die durch die Bestimmungen oben nicht untersagt sind. |
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Sybase möchte zwar seinen Wettbewerbsvorteil in der Branche erhalten, es dürfen jedoch nur befugte Sybase-Mitarbeiter Marktaufklärung im Hinblick auf andere Unternehmen betreiben, und das nur durch offene legale Maßnahmen. Darüber hinaus beruht der Ruf der Sybase-Produkte und Dienstleistungen auf Leistung und nicht auf Verunglimpfung von Wettbewerbern oder deren Produkten. |
Kommunikation mit finanziellen einrichtungen und/oder medien
Mitarbeiter, an die sich ein Vertreter einer finanziellen Einrichtung oder der Medien wendet, sind nicht berechtigt, ohne vorherige Genehmigung Informationen über Sybase und dessen Geschäft weiterzugeben. Anfragen von finanziellen Einrichtungen sind an das Office of the Treasurer, Investor Relations Department, Anfragen von Branchenanalysten sind an das Marketing Department, Analyst Relations Department und Anfragen der Medien sind an das Marketing Department, Public Relations Department zu verweisen.
Schutz von unternehmensinformationen
Geschäftsgeheimnisse, Technologie, Ideen, Kundenlisten, unveröffentlichte Finanzdaten, Marketing- und Preisgestaltungsstrategien und Geschäftspläne sind unter anderem die wichtigsten geschäftlichen Aktivposten von Sybase, und deren Vertraulichkeit und Schutz ist ethische Pflicht jedes Mitarbeiters von Sybase. Mitarbeiter müssen in Betracht ziehen, ob Informationen, mit denen sie umgehen oder die sie weitergeben, Sybase einen Wettbewerbsvorteil verschaffen oder Sybase schädigen könnten, wenn sie sich außerhalb der Kontrolle des Unternehmens befinden würden. In diesem Fall würden sie als für Sybase vertraulich angesehen. Wenden Sie sich im Zweifel an die Rechtsabteilung. Darüber hinaus darf kein Mitarbeiter jemals versuchen, unter Verletzung von Gesetzen oder gültigen Verträgen geschützte Informationen eines anderen Unternehmens zum Vorteil von Sybase oder anderweitig zu erhalten oder zu verwenden.
Informationssicherheit
Informationen sind für den weiteren Erfolg von Sybase wesentlich. Unzureichender Schutz oder Missbrauch des Informationsvermögens von Sybase könnte möglicherweise den Wettbewerbern des Unternehmens einen unfairen Vorteil verschaffen, die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen mindern, das Prozessrisiko erhöhen oder das Unternehmen anderweitig schädigen. Alle Mitarbeiter von Sybase haben unseren Kunden, Aktionären und anderen Mitarbeitern gegenüber die Verantwortung, Informationsvermögen von Sybase vor unbefugtem Zugriff oder unbefugter Verwendung, Änderung, Zerstörung, Diebstahl oder Offenlegung zu schützen.
Gesetze und beziehungen zu behörden
Für ethisches Verhalten ist die Beachtung der Gesetze aller Länder erforderlich, in denen Sybase geschäftlich tätig ist. Bei einer Verletzung geltender Gesetze ist Sybase einem hohen Risiko von Bußgeldern, Sanktionen und Rufschädigung ausgesetzt. Auch wenn sich Gesetze unterscheiden, sind bei Beziehungen zu Behörden die folgenden allgemeinen Richtlinien zu beachten:
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Besprechen Sie NIE Beschäftigungs- oder Geschäftsmöglichkeiten mit Ausschreibungs- oder Regierungsbeamten, die eine offizielle Handlung oder Entscheidung mit Auswirkungen auf Sybase oder dessen Geschäft beeinflussen könnten, oder stellen Sie ihnen diese in Aussicht. |
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Bieten Sie NIE jemandem in Verbindung mit einer behördlichen Ausschreibung Geschenke oder Gefälligkeiten an, einschließlich "Schmiergeld" an einen Kunden, bei dem es sich um einen wichtigen Vertragspartner einer Behörde handelt. |
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Bieten Sie NIE Bestechungsgeld oder sonstige fragwürdige oder ordnungswidrige Zahlungen (ob in Form von Bargeld, Waren oder sonstigem Besitz) an oder zahlen Sie diese, wenn Sie wissen oder Grund zu der Annahme haben, dass derartige Zahlungen zur Beeinflussung ausländischer Beamter oder deren Vertreter verwendet werden, um offizielle Handlungen oder Entscheidungen im Zusammenhang mit Sybase zu erleichtern. Diese Regelung gilt auch, wenn derartige Zahlungen in den entsprechenden Ländern als üblich oder legal angesehen werden. |
Handelsbestimmungen
Das Handelsrecht und die entsprechenden Bestimmungen in den USA und anderen Ländern sind dazu gedacht, den ethischen Wettbewerb auf dem Markt zu fördern und wirtschaftlich störende Handlungen zu beschränken. Entsprechend dürfen Mitarbeiter nie Verträge oder Übereinkommen mit einem Wettbewerber hinsichtlich der Preisgestaltung von Produkten, dem Bevorzugen oder Vorenthalten von Geschäft mit bestimmten Kunden oder Anbietern oder jegliche sonstige Handlung, die kartell- oder wettbewerbsrechtliche Auswirkungen hat, besprechen oder abschließen. Alle Fragen zum Handels- oder Wettbewerbsrecht oder dazu, wie dieses die Art beeinflussen könnte, in der Mitarbeiter oder das Unternehmen Geschäfte durchführen, sollten an die Rechtsabteilung verwiesen werden.